Gutachten
Wir hatten seit März 2003 GOWEBCounter by INLINE Besucher auf unseren Seiten [Impressum]

 Home ] Nach oben ] Vertrag ] [ Gutachten ] Mängel 1 ] Mängel 2 ]

Home Nach oben Rohbau GA TGA GA Statik GA

[Gästebuch]

[Impressum]

@eMail

Voting..

Stand: 23.10.2006

  Suche speichern

Gutachten:

Leider ging es auch in unserem Fall nicht ohne das Gericht und den (bzw. die) vom Gericht beauftragten Gutachter. Alles in allem dauert so eine Begutachtung eine kleine Ewigkeit. Da in unserem Fall gleich drei verschiedene Gutachter beauftragt wurden, dauert es wohl auch dreimal solange. Da wir auf den dringenden Rat unseres Bauingenieurs gehört haben und keine Abnahme unterschrieben haben, sondern stets Form- und Fristgerecht alle Mängel angezeigt haben, stellte das Gericht die Beweislast der Klägerin fest. Das heißt, "Baufirma XY" Haus muss beweisen, dass das Werk mangelfrei und vertragsgerecht hergestellt wurde. Das heißt auch, bisher mussten wir "nur" unseren eigenen Rechtsanwalt bezahlen. Die Gutachterkosten und die Gerichtskosten muss der Beweispflichtige tragen und als Vorschuss an das Gericht bezahlen. An Gerichts-, Gutachter-, und Anwaltskosten dürfte "Baufirma XY" Haus schon gut 15.000 EUR investiert haben.

Wenn man die durch Gutachten bisher bezifferten Schäden addiert ergibt das ca. 110.000 EUR Schaden, zuzüglich der Vertragsstrafe, unseren Anwaltskosten insgesamt noch einmal 15.000 EUR..... 

Eine Summe von 96.000 EUR werden wir jetzt einklagen. Da "Baufirma XY" Haus uns auf Zahlung von 54.000 EUR verklagt hatte, brauchen wir nur "Widerklage" einreichen und die Sache wird gleich in dem anhängigen Verfahren geklärt! Hoffentlich ist die Firma nicht Pleite wenn wir einen Titel haben.....

Hier nun zunächst unsere Kommentare zu den Ergebnissen. Auszugsweise können Sie die Gutachten lesen, wenn sie den Links an der Seite folgen.

 

[Seitenanfang]